§ 1 Grundlage der Beitragsordnung
Gemäß § 4 der Satzung werden alle an den Verein zu leistenden Beiträge sowie die Art, Fälligkeit, Zahlungsform und die Voraussetzungen für Beitragsbefreiungen in der Beitragsordnung geregelt.
§ 2 Aufnahmegebühr
Die Aufnahme in den Verein ist kostenfrei.
§ 3 Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus dem Grundbeitrag nach §4 und zusätzlichen Pauschalen nach §5 gestaffelt im Verhältnis der an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabisprodukten zusammen.
§ 4 Grundbeitrag
1. Die Mitgliedschaft im Verein ist bis zum 31.12.2024 beitragsfrei. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Beitrag 10€ pro Monat.
2. Der Grundbeitrag ist eine Verwaltungspauschale und beinhaltet keine sonstigen Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 5 zusätzliche Pauschalen
Für jede Abnahme von Cannabisprodukten werden folgende zusätzliche Pauschalen erhoben:
Marihuana
ab 1 Gramm 8,00€ pro Gramm
ab 5 Gramm 7,75€ pro Gramm
ab 10 Gramm 7,50€ pro Gramm
ab 15 Gramm 7,25€ pro Gramm
25 Gramm 7,00€ pro Gramm
Haschisch
ab 1 Gramm 7,00€ pro Gramm
ab 5 Gramm 6,75€ pro Gramm
ab 10 Gramm 6,50€ pro Gramm
ab 15 Gramm 6,25€ pro Gramm
25 Gramm 6,00€ pro Gramm
§ 6 Zahlungskonditionen
1. Der Grundbeitrag ist im Voraus für 3 Monate zu entrichten.
2. Die zusätzliche Pauschale für die Abnahme von Cannabisprodukten muss vor Abholung vollständig bezahlt werden.
3. Zahlungen sind nur per Überweisung auf das Giro- sowie das PayPal-Konto des Vereins zulässig.
§ 7 Zahlungsverzug
1. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Grundbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung per eMail.
2. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Mahnung kein Zahlungseingang, wird eine zweite schriftliche Mahnung per eMail versendet. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von 5,00 € berechnet.
3. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach der zweiten Mahnung noch immer keine Zahlung erfolgen, hat der Vorstand das Recht, das Mitglied aus dem Verein auszuschließen.
§ 8 Beitragsbefreiungen
Inhaber von Vereins- und Organämtern sind Aufgrund ihrer Tätigkeit für den Verein von der Zahlung des Grundbeitrages befreit.