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  3. Beitragsordnung


§ 1 Grundlage der Beitragsordnung

Gemäß § 4 der Satzung werden alle an den Verein zu leistenden Beiträge sowie die Art, Fälligkeit, Zahlungsform und die Voraussetzungen für Beitragsbefreiungen in der Beitragsordnung geregelt.


§ 2 Aufnahmegebühr

Die Aufnahme in den Verein ist kostenfrei.


§ 3 Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus dem Grundbeitrag nach §4 und zusätzlichen Pauschalen nach §5 gestaffelt im Verhältnis der an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabisprodukten zusammen.


§ 4 Grundbeitrag

1. Die Mitgliedschaft im Verein ist bis zum 30.06.2025 beitragsfrei. Ab dem 01.07.2025 beträgt der Beitrag 5€ pro Monat.

2. Der Grundbeitrag ist eine Verwaltungspauschale und beinhaltet keine sonstigen Ansprüche gegenüber dem Verein.


§ 5 zusätzliche Pauschalen

Für jede Abnahme von Cannabisprodukten werden folgende zusätzliche Pauschalen erhoben:

Marihuana

ab   1 Gramm 8,00€ pro Gramm
ab   5 Gramm 7,75€ pro Gramm
ab 10 Gramm 7,50€ pro Gramm
ab 15 Gramm 7,25€ pro Gramm
     25 Gramm 7,00€ pro Gramm

Haschisch

ab   1 Gramm 7,00€ pro Gramm
ab   5 Gramm 6,75€ pro Gramm
ab 10 Gramm 6,50€ pro Gramm
ab 15 Gramm 6,25€ pro Gramm
     25 Gramm 6,00€ pro Gramm


§ 6 Zahlungskonditionen

1. Der Grundbeitrag ist im Voraus für 3 Monate zu entrichten.

2. Die zusätzliche Pauschale für die Abnahme von Cannabisprodukten muss vor Abholung vollständig bezahlt werden.

3. Zahlungen sind nur per Überweisung auf das Giro- sowie das PayPal-Konto des Vereins zulässig.


§ 7 Zahlungsverzug

1. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Grundbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung per eMail.

2. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Mahnung kein Zahlungseingang, wird eine zweite schriftliche Mahnung per eMail versendet. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von 5,00€ berechnet.

3. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach der zweiten Mahnung noch immer keine Zahlung erfolgen, hat der Vorstand das Recht, das Mitglied aus dem Verein auszuschließen.


§ 8 Beitragsbefreiungen

Inhaber von Vereins- und Organämtern sind Aufgrund ihrer Tätigkeit für den Verein von der Zahlung des Grundbeitrages befreit.

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